AKFP Arbeiten mit kompetenten Firmen und Partnern
Wesentliche Vorteile der außergerichtlichen Zusammenarbeit
- Keine Vertragsbindung
- Keine Mitgliedsgebühren
- Keine Inkassokosten
- Aktive Bonitätsprüfung
Inkassokosten werden gemäß der Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL 141/1996, § 3, Absatz 1.-6. als Schadenersatz dem Schuldnerangerechnet, und
hat der Auftraggeber diese Kosten bei Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht zu ersetzen.
Ihren offenen Forderungen Nachdruck zu verleihen
Dabei treten wir effizient und entschlossen mit den Schuldnern in Kontakt.
Durch persönlichen Besuch unseres Außendienst !
Bedenken Sie die Verjährungsfrist diese beträgt 3 Jahre!
Bei Klage endet diese nach 30 Jahren!
Gerne sind wir auch International für Sie tätig
Unsere Gesellschaften in Österreich, Deutschland, Schweiz, Kroatien und Slowenien
bieten Ihnen auch in diesen Ländern das nötige Know-how für die Einbringung von ausständigen Forderungen.
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Mein diesmaliges Service für Sie:
Konkurse
- Die aktuellen Insolvenzen
- Alle Angaben ohne Gewähr.
- Quelle: www.edikte.justiz.gv.at
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Gabriele Kraxner
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