Werden Sie Ihre Sorgen bezüglich säumiger Schuldner bei uns los.

Säumige Kunden, überfällige Forderungen, offene Rechnungen? Die Lösung: Inkasso !

                              AKFP – Infofolder
Informationen zum Inkasso

 

Dann ist ihr Inkasso-Ansprechpartner AKFP in Graz, Steiermark, Österreich. Besonders in wirtschaftlich turbulenten Zeiten können private wie auch gewerbliche Personen die Forderungen ihrer Gläubiger nicht bezahlen. Oftmals scheitert es jedoch nicht an der Zahlungsfähigkeit, sondern die Zahlungswilligkeit. Ihr Inkassounternehmen kümmert sich um Ihre offenen Forderungen.

In englischer Sprache bedeutet Inkasso „debt collection‟, also Einzug von Forderungen. Ist die Zahlungsfrist ihrer offenen Forderung abgelaufen, versendet das Unternehmen, im Regelfall, eine Zahlungserinnerung an den Schuldner. Ist nach mehrmaliger Aufforderung die Rechnung bzw. offene Forderung aber weiterhin nicht beglichen, ist es sinnvoll ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt mit der Einholung des Geldes zu beauftragen, wobei ein Inkassounternehmen meist die kostengünstigere Möglichkeit darstellt. Erteilen Sie einen Auftrag, wird ein vom Inkassounternehmen ein Inkassoverfahren eingeleitet. Bei diesem Verfahren, kümmert sich das beauftragte Inkassounternehmen, ab der Auftragserteilung, um die Kommunikation mit dem Schuldner sowie um den Zahlungsverkehr. Sie sparen also Nerven und wertvolle Zeit, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren können.

Wokeflow im Vorgerichtlichen:  Im ersten Schritt nach der Beauftragung, versucht das Inkassounternehmen, ihre Schulden außergerichtlich einzutreiben. Es wird ein Mahnverfahren eingeleitet und per Brief verschickt. Danach wird versucht den Kunden persönlich zu kontaktieren um eine Zahlung zu erwirken. Der Erfahrung nach, zahlen die Gläubiger bereits nach der Kontaktaufnahme durch das Inkassobüro, da durch die Belehrung der weiteren Folgen bereits eine starke Wirkung auf den Gläubiger erzielt wird.

Erzielt das außergerichtliche Verfahren keinen Erfolg, kommt es zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Bezahlt der Kunde jedoch weiterhin nicht, wird durch einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung durchgeführt. Ist der Schuldner jedoch zahlungsunfähig bzw. insolvent, kann keine Vollstreckung beim Gläubiger durchgeführt werden wird das Inkassounternehmen mit einer sogenannten Titelüberwachung beauftragt. Titelüberwachung bedeutet, dass die Vermögenslage des Schuldners 30 Jahre lang beobachtet wird um gegebenen falls zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einzutreiben.

Wenn Sie offene Forderungen haben bzw. weiter Informationen zum Thema Inkasso wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Inkasso Ansprechpartnerin Gabriele Anna Kerschbaumer;

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